Sehbehinderte oder blinde Schüler benötigen besondere Hilfen, da sie sich z. B. in ihrer Orientierung und in ihrem Vorstellungsvermögen nicht auf das Sehen verlassen können.
Die Nachteile einer Sehschädigung wird man nie ganz ausgleichen können, doch wir versuchen Mittel zur Verfügung zu stellen, die helfen sollen, die Lebensqualität zu verbessern.
Jede Sehbehinderung ist anders! Ein blindes Kind hat einen anderen Förderbedarf als ein sehbehinderter Schüler und auf die unterschiedliche Bedürfnislage müssen wir unser Hilfsangebot auch ausrichten.

Besondere Hilfen für den Unterricht

Der sehbehinderte Schüler:
Durch die Beschaffung von Großdruckbüchern, optischen Hilfsmitteln (z. B. Lupen, Monokulare), elektronischen Hilfsmitteln (z. B. Bildschirmlesegeräte), technische Hilfsmittel (z. B. Vergrößerungs-Kopiergeräte) und andere spezifische Hilfsmittel versuchen wir zu helfen.

Der blinde Schüler:
Er ist auf ertastbare Schriften angewiesen und durch Versorgung mit Punktschrift-Tafeln, Punktschriftmaschinen, Punktschriftbüchern und blinden-spezifische Computeranlagen wollen wir bei der Informationsbeschaffung und Informationsvermittlung eines Blinden helfen. Doch auch Hörbücher und andere Hilfsmittel (z. B. Blindenstock) sind wichtig und werden von uns mitfinanziert.

Erweiterung des Freizeitangebotes für Blinde und Sehbehinderte

Der Verein beteiligt sich an der Anschaffung von Musikinstrumenten, Tandems, Langlauf-Skiern, Rhönrädern und Unterhaltungsspielen. Zudem unterstützen wir auch Klassenfahrten und Ferienaufenthalte und je nach Bedürfnislage der Kinder und Jugendlichen werden auch individuelle Hilfen gewährleistet.

Fahrzeuge zur Schülerbeförderung
Blinde und sehbehinderte Kinder verfügen oft nur über eingeschränkte Erfahrungen mit sich und der Umwelt. Daher vermittelt der Verein
Freizeitfahrten, Klassenfahrten und Ferienmaßnahmen, um ihnen Erfahrungen zu ermöglichen und ihre Mobilität zu steigern.

Fahrzeug mit Spezialeinrichtungen für Rollstuhlbenutzer
Häufig werden auch Fahrten zum Arzt, zum Krankenhaus, zur Therapie etc. erforderlich, so dass hierfür spezielle Fahrzeuge - zum Teil mit Spezialeinrichtungen für Rollstuhlbenutzer - angeschafft und unterhalten werden müssen.

Ansprechpartner:
Bei Fragen hinsichtlich Aufnahmebedingungen und Aufnahme in die Einrichtung können Sie sich an die Einrichtung wenden.
Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied
Feldkircher Straße 100
56567 Neuwied
Tel.: 02631 970-0
E-Mail: blindenschule-neuwied@lbs-neuwied.lsjv.rlp.de